sozialer Wohnungsbau in Deutschland nach dem Krieg

sozialer Wohnungsbau in Deutschland nach dem Krieg
sozialer Wohnungsbau in Deutschland nach dem Krieg
 
Die katastrophale Wohnungssituation am Ende des Krieges verschärfte sich in den ersten Nachkriegsjahren durch die Millionen Vertriebenen aus den Ostgebieten (siehe auch Vertreibung der Deutschen aus den deutschen Ost- und Siedlungsgebieten), die in den Westzonen eine neue Heimat suchten. Wegen fehlender Materialien konnte eine Bautätigkeit, die fühlbare Verbesserungen hätte bringen können, vorerst nicht beginnen. In den zerstörten Städten und Stadtteilen begnügte man sich anfangs damit, die Trümmer aufzuräumen und die nur halbzerstörten Häuser und Wohnungen notdürftig als Behelfsunterkünfte wieder herzurichten. Der Wiederaufbau von Wohnungen war deshalb eine der vorrangigsten sozialpolitischen Aufgaben der Bundesrepublik Deutschland. In den Jahren 1949/50 wurden 503 900 Wohnungen fertig gestellt, darunter über 400 000 im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus.
 
Das erste Wohnungsbaugesetz vom 24. April 1950 regelte bundeseinheitlich den Wiederaufbau von Wohnungen, begünstigte vorwiegend jedoch den sozialen Wohnungsbau (»Bau von Wohnungen, die nach Größe, Ausstattung und Miete bzw. Belastung für die breiten Schichten des Volkes bestimmt und geeignet sind«). Das Bauvorhaben dieses 1. Wohnungsbaugesetzes sah die Errichtung von 1,8 Millionen Sozialwohnungen vor (in einem Zeitraum von sechs Jahren). In den Städten und Gemeinden teilten die Wohnungsämter die Wohnungen nach der Bedürftigkeit den jeweils Anspruchsberechtigten zu. Nach statistischen Erhebungen bestand 1950 noch ein Defizit von 4,8 Millionen Wohnungen. 1951/52 wurden über 850 000 Wohnungen gebaut, etwa 20 % davon finanzierte die öffentliche Hand.
 
Durch die Neufassung vom 25. August 1953 und das 2. Wohnungsbaugesetz vom 27. Juni 1956 wurde zunehmend auch der private Eigenheimbau gefördert. Seit Mitte der 50er-Jahre ging der Anteil des sozialen Wohnungsbaus zugunsten des privaten mehr und mehr zurück, der durch das Wohnungsbauprämiengesetz von 1952 erste zusätzliche Förderung erhielt. Die Wohnungszwangswirtschaft und damit auch verbunden die Mietpreisbindung mussten jedoch bis 1960 noch beibehalten werden.

Universal-Lexikon. 2012.

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